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Haushaltsauflösung

Haushaltsauflösung oder Entrümpelung? Wie unterscheidet sich eigentlich die Haushaltsauflösung zur Entrümpelung eines Objektes?

Grundsätzlich gilt, dass sowohl bei einer Haushaltsauflösung, wie auch bei einer Entrümpelung das Ziel ist, dass in einem Objekt vollständig sämtliches Inventar, Hausrat, Unrat, persönliche Gegenstände etc. entfernt werden. Dies betrifft oftmals auch die dazugehörigen Nebenräume wie Keller, Dachboden, Speicher, Garage, Schuppen, Scheunen, Lauben, Freigelände, wie Garten und Schrebergarten.

Unterschied zwischen Haushaltsauflösung und Entrümpelung

Bei einer Haushaltsauflösung wird sämtliches Inventar, Einrichtungsgegenstände und Kleidung sorgfältig auf deren Wiederverwertbarkeit bzw. Wiederverkauf überprüft. Dies dient unter anderem dem Auftraggeber dazu, die Kosten einer Haushaltsauflösung durch eine Wertanrechnung der noch verwertbaren Gegenstände, wie z.B. Schmuck, Kleidung (Pelze), Teppiche, Bilder, Antiquitäten, aber durchaus auch brauchbare gut erhaltene Haushaltsgeräte.

Dies setzt aber voraus, dass das beauftragte Unternehmen sehr diskret, aufmerksam und sorgsam bei Sortierung des Inventares etc. vorgeht.

Wichtig ist, dass im Vorfeld zwischen Auftraggeber und durchführendem Unternehmen besprochen wird, auf welche Dinge (z.B. Fotos, Dokumente, Schmuck, persönliche Andenken) zu achten ist und nicht entsorgt oder zur Wertanrechnung verwendet werden sollen.

Nicht wieder verwertbare Gegenstände, Unrat, Kleidung, Hausrat, Möbel, etc. werden vom Fachunternehmen, entsprechend den geltenden Bestimmungen zur Müllentsorgung/Sperrmüllentsorgung/Sondermüllentsorgung, fachgerecht entsorgt.

Übrigens: Wussten Sie z.B., dass viele Wohnungen und Häuser in den 50-er und 60-er Jahren bevorzugt mit elektrischen Speicherheizungen (auch Nachtspeicherheizung/Nachtstromspeicherheizung/ Niedertarifspeicherheizung genannt)  als Heizquelle ausgestattet wurden und diese Asbest enthalten.

Die Demontage und Entsorgung solcher Geräte, auch wenn sie nicht mehr in Betrieb oder funktionstüchtig sind, darf nur durch zertifizierte Unternehmen nach TRGS 519 Gefahrenstoffverordnung erfolgen und ist bei den zuständigen Stellen anmeldepflichtig. (Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch unter „fachgerechte Entsorgung“.)

Gute Dienstleistungsunternehmen für Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie über solche Zertifikate verfügen und es sich somit zweifelsfrei um ein qualifiziertes, kundenorientiertes und fachkundiges Unternehmen handelt.

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